ALTERSGERECHTER UMBAU

Deine Zukunft ist barrierefrei

Vielleicht erlebst du es selbst gerade: Die Bedürfnisse an das eigene Wohnumfeld ändern sich im Laufe eines Lebens. Gerade für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen ist es ein großer Wunsch, so lange wie möglich selbstbestimmt in der eigenen Immobilie leben zu können. Diesem Wunsch können Stufen, Schwellen oder zu schmale Türen sprichwörtlich „im Weg stehen“. Wie du deine eigenen vier Wände barrierefrei und altersgerecht umbauen kannst – inklusive Fördertipps – erklären wir hier.

FÜR EIN KOMFORTABLES ZUHAUSE FÜR ALLE

barrierefreies Wohnen

„Barrierefreiheit“ wird oft missverstanden und bedeutet nicht ausschließlich, den Wohnraum für Mobilitätseingeschränkte oder ältere Personen zu gestalten. Im Gegenteil. Jeder, der Nutzungskomfort großschreibt, profitiert von einem barrierefreien Wohnumfeld – denn letztlich beschreibt der Begriff ganz generell die komfortable Zugänglichkeit sämtlicher Wohnbereiche. So bevorzugen mittlerweile auch immer mehr Familien mit kleinen Kindern schwellenreduzierte Großzügigkeit: Stürze und Unfälle werden verhindert, die Pflege und Instandhaltung zudem erleichtert. Wenn du also sowieso gerade über eine Sanierungsmaßnahme deiner Immobilie nachdenkst, macht es Sinn, die Barrierefreiheit gleich mitzudenken. Auch losgelöst von körperlichen Einschränkungen. Das ist vorausschauend, nachhaltig und maximal flexibel.

FÖRDERUNG

Barrierefreiheit zahlt sich immer aus

Du hast verschiedene Optionen, eine Förderung für deine Wunschmaßnahme in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der staatlichen Förderbank (KfW) beispielsweise unterstützt der Bund das altersgerechte Umbauen von Wohngebäuden, um Barrieren im vorhandenen Wohnungsbestand zu reduzieren. Von den Maßnahmen profitieren Menschen aller Altersgruppen, einschließlich Familien mit Kindern.

  • Förderkredit ab 2,27 % effektiver Jahreszins
  • Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig von Alter und Einkommen
  • Die Fördermittel können für verschiedene Maßnahmen eingesetzt werden
  • Förderfähig ist auch der Standard „Altersgerechtes Haus“, der mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst wird (max. 6.250 Euro)
  • Anträge können durch Privatpersonen (Eigentümer/ Mieter) gestellt werden

Hinweis: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht – lass dich daher unbedingt und umfassend beraten.

du brauchst mehr informationen?

Was wird wie wann und für wen gefördert? Alle Informationen, Beispiele und Formulare findest du auf der folgenden Seite zum Thema Barrierereduzierung – Investitionszuschuss von der KfW