Vielleicht erlebst du es selbst gerade: Die Bedürfnisse an das eigene Wohnumfeld ändern sich im Laufe eines Lebens. Gerade für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen ist es ein großer Wunsch, so lange wie möglich selbstbestimmt in der eigenen Immobilie leben zu können. Diesem Wunsch können Stufen, Schwellen oder zu schmale Türen sprichwörtlich „im Weg stehen“. Wie du deine eigenen vier Wände barrierefrei und altersgerecht umbauen kannst – inklusive Fördertipps – erklären wir hier.
„Barrierefreiheit“ wird oft missverstanden und bedeutet nicht ausschließlich, den Wohnraum für Mobilitätseingeschränkte oder ältere Personen zu gestalten. Im Gegenteil. Jeder, der Nutzungskomfort großschreibt, profitiert von einem barrierefreien Wohnumfeld – denn letztlich beschreibt der Begriff ganz generell die komfortable Zugänglichkeit sämtlicher Wohnbereiche. So bevorzugen mittlerweile auch immer mehr Familien mit kleinen Kindern schwellenreduzierte Großzügigkeit: Stürze und Unfälle werden verhindert, die Pflege und Instandhaltung zudem erleichtert. Wenn du also sowieso gerade über eine Sanierungsmaßnahme deiner Immobilie nachdenkst, macht es Sinn, die Barrierefreiheit gleich mitzudenken. Auch losgelöst von körperlichen Einschränkungen. Das ist vorausschauend, nachhaltig und maximal flexibel.
„Im eigenen Zuhause bleiben zu können, ist für viele Menschen ein Herzenswunsch. Aber es ist nicht nur für die Betroffenen eine Erleichterung, es spart auch enorm viel Geld und entlastet die knappen Pflegeplatzkapazitäten. Zudem profitieren auch Familien von Barrierefreiheit im Wohnumfeld.“
(Bundesbauministerin Klara Geywitz)
Du hast verschiedene Optionen, eine Förderung für deine Wunschmaßnahme in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der staatlichen Förderbank (KfW) beispielsweise unterstützt der Bund das altersgerechte Umbauen von Wohngebäuden, um Barrieren im vorhandenen Wohnungsbestand zu reduzieren. Von den Maßnahmen profitieren Menschen aller Altersgruppen, einschließlich Familien mit Kindern.
Hinweis: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht – lass dich daher unbedingt und umfassend beraten.
Was wird wie wann und für wen gefördert? Alle Informationen, Beispiele und Formulare findest du auf der folgenden Seite zum Thema Barrierereduzierung – Investitionszuschuss von der KfW
Da in Bestandsbauten nicht jede Barriere beseitigt werden kann, gibt es auch für barrierereduzierende Maßnahmen wie einen Treppen- oder Badewannenlift Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro, die bei der Pflegekasse beantragt werden können. Häufig erhalten Pflegebedürftige auch einen Zuschuss, wenn sie in eine altersgerechte Wohnung umziehen müssen.
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