Fördermöglichkeiten

für Wohngebäude

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kannst du unterschiedlich fördern lassen: Profitiere entweder von Zuschüssen der Bundesregierung für effiziente Gebäude oder nutze steuerliche Vorteile. Wir beraten dich, was sich unterm Strich wirklich für dich rechnet und geben dir hier beispielhaft einen ersten Überblick über die Optionen.

BEG-Zuschüsse für deine Sanierung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhälst du Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die BEG besteht aus den drei Teilprogrammen Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG), Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), auf die wir uns hier konzentrieren:

  • Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen.
  • Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen.
  • Das förderfähige Mindest-Investitionsvolumen beträgt 2.000 Euro brutto.
  • Einen Überblick zu konkreten förderfähigen Maßnahmen gibt es im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Alle in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien „Wohngebäude“ und „Nichtwohngebäude“ geführte Personen. Denn wir arbeiten nur mit den Besten.

Personen bzw. Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem gewerblich tätig sind.