Fördermöglichkeiten

für Nichtwohngebäude

Wenn du das energetische Niveau von Nichtwohngebäuden wie Gewerbe- oder kommunalen Gebäuden verbesserst, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Als Berechnungsgrundlage für die Zuschüsse gilt der sogenannte Effizienzgebäude-Standard, der mit einer Sanierung erreicht wird – konkret: Effizienzgebäude Denkmal: 5 Prozent, Effizienzgebäude 70 : 10 Prozent, Effizienzgebäude 55 : 15 Prozent und Effizienzgebäude 40 : 20 Prozent. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist das Gebäude und umso weniger Energie wird verbraucht. Gefördert werden grundsätzlich.

  • die Sanierung sowie der Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden,
  • die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderter Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

BEG-Zuschüsse für deine Sanierung

Du kannst alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer durchgeführten Maßnahme anfallen, fördern lassen. Das gilt auch für notwendige Umfeldmaßnahmen, die für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme erforderlich sind. Die Förderung selbst wird entweder als Kredit mit Zinsverbilligung oder als Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss gewährt.